![]() Kalkulator (m/w/d) Tief- und IngenieurbauHOCHTIEF Infrastructure GmbH |
Frankfurt am Main
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07.06.2026 |
![]() QHSE Ingenieur (w/m/d) - BahnindustrieCAF Deutschland GmbH |
Essen
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07.06.2026 |
![]() Bauingenieur (m/w/d) TragwerksplanungPORR Hochbau West GmbH |
Münster
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07.06.2026 |
![]() Solution Architect und Teilprojektleiter:inNTT DATA Business Solutions AG |
Bielefeld
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07.06.2026 |
![]() Werkstudent (m/w/d) Kalkulation im Bereich HLSKKöster GmbH |
Osnabrück
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07.06.2026 |
![]() Projektleiter Kieswerke (m/w/x) mit der Perspektive zum Regionalleiter
Rohrdorfer Sand und Kies GmbH |
Rohrdorf (D)
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07.06.2026 |
Sie sind In·ge·ni·eur Substantiv, maskulin [der] bzw. In·ge·ni·eur·in Substantiv, feminin [die]? Oder sind Sie Tech·ni·ker Substantiv, maskulin [der] bzw. Tech·ni·ker·in Substantiv, feminin [die]?
Dann herzlich willkommen bei ING-online.work - der zielgruppengerechten Stellenbörse für IngenieurInnen und TechnikerInnen aller Fachrichtungen.
Ein Ingenieur (m/w/d) ist die reguläre Berufsbezeichnung für Fachleute auf dem Gebiet der technischen Wissenschaften und der Technik. Ingenieure sind zuständig für die Konstruktion und Produktion von Produkten und Erzeignissen sowie für die dafür notwendigen technischen Prozesse. Zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (m/w/d) ist in der Bundesrepublik Deutschland der erfolgreiche Abschluss eines mindestens dreijährigen technisch-ingenieurwissenschaftlichen Studienganges an einer staatlichen oder anerkannten privaten Hochschule in Deutschland notwendig. Man darf sich also erst dann "Ingenieur" nennen, wenn man einen entsprechenden akademischen Abschluss hat.
Als Techniker werden Berufsgruppen bezeichnet, die in technischen Gebieten arbeiten. In Deutschland und der Schweiz ist "Techniker" (m/w/d) auch eine Berufsbezeichnung. In Deutschlandist "Staatlich geprüfter Techniker" zudem ein berufsqualifizierender Abschluss. Um diese staatliche Abschlussbezeichnung führen zu können, muss man eine Aufstiegsweiterbildung auf Tertiärstufe (an einer Fachschule für Technik) absolviert und daraufhin das Staatsexamen erfogreich bestanden haben.